Fragen für Student:innen

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Du kannst bei Lekkerland ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum absolvieren oder als Werkstudent:in durchstarten.

Wir schreiben regelmäßig (ca. alle 1,5 Jahre nach Abschluss eines Trainees) Traineestellen aus, meist in den Bereichen Vertrieb oder Einkauf/Category Management Eigenmarken.

Wenn du bei Lekkerland erste praktische Erfahrungen sammeln möchtest, kannst du dies mit einem Praktikum tun, das sowohl als Pflichtpraktikum als auch als freiwilliges Praktikum möglich ist. Wir bieten unsere Praktika ausschließlich Studierenden und Hochschulabsolvent:innen zur beruflichen Orientierung an.

Ein Pflichtpraktikum wird mit 850 Euro im Monat für die gesamte Vertragsdauer vergütet. Ein freiwilliges Praktikum wird mit dem Mindestlohn vergütet.

Für ein Praktikum solltest du mindestens 3 Monate (besser 6 Monate) einplanen, damit du Lekkerland und den Fachbereich umfassend kennenlernen kannst.

Die Vergütung für Werkstudierende liegt derzeit bei 14 Euro pro Stunde.

Für ein Pflichtpraktikum benötigen wir einen Auszug aus der Prüfungsordnung oder eine Bescheinigung der Hochschule. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Werkstudent:in ist die Immatrikulation an einer Hochschule.

Gerne unterstützen wir Studierende bei der Anfertigung ihrer Abschlussarbeit. Da wir großen Wert auf eine intensive Betreuung legen, bitten wir um Verständnis, dass wir dich nur dann unterstützen können, wenn du bereits ein Praktikum oder eine Werkstudierendentätigkeit bei uns absolviert hast und mit der entsprechenden Fachabteilung ein Thema abgestimmt hast.

Während der Vorlesungszeit darf die maximale Wochenarbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten. In der vorlesungsfreien Zeit kann bis zu einer Vollzeitbeschäftigung gearbeitet werden (für die vorlesungsfreie Zeit muss eine gültige Bescheinigung vorgelegt werden).

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